WhatsApp nicht beruflich nutzen! Alternativen? (NL 5b/21)

Datenschützer warnen bereits seit Jahren vor Datenkraken wie WhatsApp oder Facebook. Doch mit der Ankündigung von WhatsApp ab 8.2. veränderte Nutzungsbestimmungen einsetzen (und damit auch ganz offiziell Daten im Konzern – also auch an Facebook – weitergeben) zu wollen, hat man das Fass der geduldigen Nutzer zum Überlaufen gebracht. Und Millionen sind geflüchtet. Aber wohin?
Übrigens im obigen Satz steht ganz bewusst „Nutzer“ und nicht „Kunde“. Denn bei Datenkraken sind SIE nicht der Kunde, sondern die Ware. Das ist auch der Grund, warum diese Produkte – scheinbar – nichts kosten. Weil nämlich Ihre Daten (und die aller Personen auf Ihrem Handy, Smartphone, etc.) das Wertvolle sind.

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Nach der WhatsApp-Ankündigung hat der auf Versicherungs- und Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt Mag. Stephan Novotny gleich im ersten IVVA-Newsletter des Jahres an seine oftmalig geäußert Ablehnung von social media-Tools erinnert und die Gefahren im Falle einer beruflichen Nutzung erläutert. Zum Nachlesen seines Beitrags hier klicken…

Nach dem Beitrag von Mag. Novotny erhielten wir mehrmals die Frage, wohin man nun wechseln solle, um DSGVO-safe zu sein. Das beantworten wir unten anbei und haben Ihnen auch interessante Links zum Weiterlesen zusammengestellt. Vorerst sehen wir uns aber an, was seit Anfang Jänner passiert ist.

Seit damals hat nämlich WhatsApp versucht zu retten was noch geht, denn Millionen Nutzer haben sich verabschiedet: So verschob man die Änderung der Nutzungsbestimmungen auf 15. Mai und startete weltweite Werbewellen. Speziell in Europa wurde – ausgerechnet – auf die DSGVO verwiesen und dass man deshalb ja gar keine Daten nützen dürfe…
Der STANDARD zitierte eine WhatsApp-Aussage laut APA: Bis zum 15. Mai wolle man aktiv gegen „Missinformation“ ankämpfen.

Aber: Schon die Logik lässt viele an dieser Aussage zweifeln: Denn wenn WhatsApp keine Daten nutzen wolle, warum verlange man dann die ausdrückliche Einwilligung zu neuen Nutzungsbestimmungen, in denen ganz klar auf diese Nutzung im Konzern verwiesen wird?

Und auch Datenschützer lassen sich so nicht besänftigen:

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