Agenturverträge

Wichtige Hinweise zu den verwendeten Verträgenalt

Tipp: Nichts ungeprüft unterschreiben!

Agenturverträge sind selten für Nicht-Juristen wirklich zu verstehen. Denn auch Juristen rätseln manchmal, welche (finanziellen) Folgen manche Passagen haben könnten.

Unseren Respekt daher an jene Versicherungen, die gut verständliche faire und partnerschaftliche Verträge ihren Agenturen anbieten. Schade, dass der von der Interessenvertretung angebotene Mustervertrag (siehe Link unten) nicht mehr Verwendung findet. Der Leitfaden für einen Mustervertrag für Versicherungsagenten zeigt Rechte und Pflichten beider Vertragspartner, wie sie idealtypisch in einem Vertragsverhältnis festgeschrieben werden können.

Wir empfehlen, Ihre Anfragen auch an Ihr zuständiges Landesgremium zu richten, damit dessen Anwälte bzw. Rechtsabteilungen eine verbindliche Rechtsauskunft ausarbeiten können.

 


Welche Formulierungen sind positiv, welche weniger günstig, welche grob nachteilig?

Manche Verträge, die uns in den letzten Jahren vorgelegt wurden, sind ein echtes Gräuel. Leider werden auch solche Verträge zu oft – ohne Wenn und Aber – unterschrieben. Das ist solange kein Problem, solange die Agentur sich „brav, sittsam und angepasst“ verhält! Wir können nur empfehlen, entweder nicht zu unterschreiben oder bewusst auf seine Rechte zu verzichten. Dass die Verantwortlichen dieser Versicherer dann – nach Belieben – Druck ausüben können, liegt auf der Hand.

Wir haben in den letzten Jahren von Ihnen zahlreiche Verträge (beinahe 50 Varianten) zur Beurteilung erhalten. Und diese nach den Versicherungen geordnet.
Die vorliegenden Agenturverträge von zahlreichen Versicherern haben wir für Sie mit Kommentaren (was ist gut, was könnte zu Ihrem Nachteil sein,…) versehen.


Hier geht es zu den –
mit Kommentaren versehenen – Agentur-Verträgen – in Summe fast 50 Stück:
Wichtig: Lesen Sie nicht nur den Kommentar, sondern öffnen Sie auch am Ende des Kommentars das dortige PDF des Agenturvertrags
und sehen Sie sich die gelb und rot markierten Stellen genau an!

Informationen zum Foto auf der Einstiegsseite finden Sie am Ende der Seite bzw. im Impressum.

Eine ÜBERBLICKS-Tabelle

(welche Verträge grob benachteiligend bzw. nachteilig und welche Verträge vorbildlich sind) finden Sie am Ende dieses Beitrags! Dort haben wir alle Verträge in 4 Kategorien– grob benachteiligend, nachteilig, sehr gut (nur minimal verbesserungswürdig), vorbildlich – aufgelistet.

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