Beurteilung Rücktritt von Lebensversicherungen (NL 10b/16)

Kommentar der Rechtsanwaltskanzlei DIVITSCHEK SIEDER SAUER PETER zum aktuellen Branchen-Thema der angeblich massenhaften fehlerhaften Beratung bei Lebensversicherungen und dem daraus resultierenden Rücktrittsrecht:

 

Die jüngste europäische und österreichische Rechtsprechung zum Thema „Rücktritt von Lebensversicherungen“ bringt aller Voraussicht nach besonders empfindliche Folgen für die gesamte Versicherungsbranche mit sich.

Kunden von Lebensversicherungen haben nämlich bei mangelhaften Rücktrittsbelehrungen die Möglichkeit, von ihrer Versicherung zurückzutreten, was sich in vielen Fällen finanziell sehr lohnen kann.

Ein Blick auf die Entwicklung der Lebensversicherungen in den letzten 20 Jahren zeigt deutlich, dass vor allem in Österreich zahlreiche Personen diese Anlageform wählten. So gab es im Jahr 2014 mehr aufrechte Lebensversicherungsverträge als Einwohner in Österreich (9,4 Mio). Einen Grund für die Beliebtheit stellte insbesondere die starke Bewerbung durch die öffentliche Hand dar, welche sich durch die Ergreifung von Maßnahmen wie zB. staatliche Prämienförderung eine vermehrte private Vorsorge und damit Entlastung des staatlichen Pensionssystems erhoffte.

Tatsächlich fällt der Blick auf die Entwicklung der Lebensversicherungen aus Sicht der Kunden jedoch in vielen Fällen ernüchternd aus. So titelte der Konsument bereits im Jahr 2010 mit der Schlagzeile „Lebensversicherung – Hände weg“. Er gelangte nicht zuletzt aufgrund der langen Bindungsdauer einer Lebensversicherung zum Ergebnis, dass von einer solchen Lebensversicherung der Kunde meistens nicht profitiert.

Trotz der oftmals mäßigen Performance – insbesondere von fondsgebundenen – Lebensversicherungen war eine Kündigung bzw. ein Rückkauf aufgrund der damit verbundenen hohen Kostenbelastung nicht zu empfehlen. Dem Kunden ist bis vor kurzem also nichts Anderes übriggeblieben, als die Versicherung aufrecht zu halten und allenfalls eine Prämienstilllegung vorzunehmen.

Mit der eingangs erwähnten Rechtsprechung hat sich dies jedoch geändert, da zahlreiche Kunden nunmehr ein unerwartetes Rücktrittsrecht haben und so ihre einbezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurückerhalten können.

Doch wie kommt es zu diesem Rücktrittsrecht?

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