Prüfen Sie Ihre Agenturverträge (NL 30/18)

Appell: Nutzen Sie die Feiertage, um alle übersandten Verträge nochmals in Ruhe zu prüfen.
Checken Sie, ob Sie womöglich auch jene Passagen vorfinden, die der IVVA in der jeweiligen Bewertung als problematisch / zu korrigieren eingestuft hat. Und fordern Sie Änderungen ein. Denn was Sie jetzt akzeptieren, kann Ihnen Jahre später „Kopfzerbrechen bereiten“ (etwa kein Freibeweisen, bei künftigen Prozessen).
Daher: Checken Sie nochmals alles.
Zu den bewerteten Agenturverträgen kommen Sie hier…

Rückblick: 2018 war das Jahr der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zuerst galt es die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, dann sich auf die IDD vorzubereiten. Während die DSGVO schon Jahre vorher bekannt war (am 25.5.2018 endete die 2-jährige Übergangsfrist), war und ist bei der IDD trotz Verschiebung von Feber auf Oktober 2018 vieles unklar.

Der IVVA hat dennoch versucht aktiv an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Agentenschaft auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Einerseits, in dem wir etwa die DSGVO in praxisnahe Häppchen zerlegten, um den Agenten zu helfen, die DSGVO schrittweise im Unternehmen umzusetzen.

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