GISA: Am 27. 3 ist es zu spät! (NL 2b/18)

Die 2-jährige Übergangsfrist läuft am 26.3.2018 ab. Spätestens dann müssen Sie auf allen Ihren Unterlagen (Briefpapier, Verträge, Visitenkarten, E-mail-Signaturen, Homepage, Flyer, etc.) überall Ihre GISA-Nummer (anstelle der Gewerberegisternummer) angegeben haben.
Zum Erinnern: GISA ist die Abkürzung für Gewerbeinformationssystem Austria. In dieses zentrale Register wurde per 30. 3. 2015 auch das Versicherungsvermittlerregister übertragen. Leider wurde dadurch die bisherige Gewerberegister-Nummer durch eine neue GISA-Nummer ersetzt. Wie Sie Ihre GISA-Nummer herausfinden und welche juristischen Konsequenzen ein Nicht-Anführen hat, erfahren Sie hier (u.a. in einem Gast-Kommentar von Mag. Stephan Novotny).

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