Berechtigungen der einzelnen Typen von Versicherungsvermittlern

Mit der IMD2 (Versicherungsvermittlungs-Richtlinie) – künftige Bezeichnung IDD (Insurance Distribution Directive) – kommen auf die Versicherungsvermittler wieder Neuerungen zu. Daher erscheint es uns wichtig, die einzelnen Vermittlertypen in Österreich zu kennen.

Angestellter Außendienst: (ca. 11.500)

Arbeitet im Normalfall für einen Versicherer. Mögliche Abweichung: Konzernübergreifend. Kann seinen Kunden nur den Versicherungsschutz seines Hauses, eventuell einzelne Produkte von Konzernunternehmen, anbieten. Unterliegt auch den Regelungen der IDD. Weisungsgebundener Angestellter!

Die Versicherungsagentur: (ca. 7.500)

Betreibt ihr Gewerbe auf selbständiger Basis. Kann an ein oder auch mehrere Versicherer gebunden sein. Die Rechtsgrundlage bestimmen dasHandessvertretergesetz (HVertrG)und der jeweilige Agenturvertrag.

Als Ausschließlichkeitsagent liegen etwa die gleichen Bedingungen bzgl. Produktauswahl wie beim Außendienst vor. Kann aber als Selbständiger frei über Firmensitz, Arbeitszeit, Betriebsmittel, usw. bestimmen. Haftpflicht oder uneingeschränkte Haftungserklärung des VU erforderlich.

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