Beratungsprotokoll verpflichtend an Versicherer abliefern?

Ist das eine FMA-Vorgabe oder Versuch, Vermittler zu binden und Kundendetails zu erfahren?

Geschätzte Agentinnen und Agenten,

jeder Versicherungsvermittler ist lt. Verordnung für Versicherungsvermittlung Nr.162 vom 19. Juni 2019 verpflichtet, zahlreiche Informationen in Schriftform bei Kundenkontakt zu übermitteln. Und das Gespräch so gut wie möglich zu dokumentieren. Das betrifft das Neugeschäft, aber auch wesentliche Veränderung bei einem Versicherungsschutz seiner Kunden.

So ein Beratungsprotokoll kann helfen, den Weg zum vermittelten Produkt genau nach zu vollziehen. Und Sie etwa vor der ungerechtfertigten Behauptung zu schützen, Sie hätte nicht im besten Interesse des Kunden gehandelt, sondern jenes Produkt vermittelt, wo Sie die meiste Provision bekommen würden.

Ebenso empfehlenswert ist die Dokumentation, wenn ein Interessent/ Kunde ausdrücklich keine Beratung möchte. Die entsprechenden Vorgaben/Gesetzespassagen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menue „Recht für Agenten & IDD“. Dazu hier klicken…

Uniqa verlangt alle Beratungsprotokolle!
Seit ein paar Tagen erreicht uns die Information, dass die Uniqa von allen Agenten die automatische Übermittlung der Beratungsprotokolle verlangen würde.

Wir wurden gefragt, ob dies wirklich aufgrund einer Ministeriums- oder FMA-Vorgabe passieren würde oder ein willkürlicher Versuch sei die Agenten noch straffer an sich zu binden und möglichst viele Informationen über deren Kunden zu erhalten?

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