Im NL 29/12 (zum Nachlesen hier klicken…) haben wir Ihnen über eine wichtige Entscheidung zum Ausgleichsanspruch(AA) berichtet. Mit § 24 und 26d HVertrG (zwingende Vorschriften) haben wir einen wichtigen Schutz, wenn unser Agenturvertrag vom Versicherer gekündigt oder eine einvernehmliche Lösung mit AA vereinbart wird.
Nicht jedoch geregelt beim AA ist die Berechnungsgrundlage. Hier wird
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