Anmerkungen zum Agenturvertrag der Roland Rechtsschutz

Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG hat ihren Courtage-Vertrag überarbeitet, um die neuen Rahmenbedingungen „dank IDD“ zu fixieren.

Im Gegensatz zu anderen Verträgen regelt dieser Vertrag kurz und bündig die Pflichten, die aufgrund der IDD Richtlinie und Datenschutzgrundverordnung DSGVO auf Versicherung und Vermittler zukommen. Unserer Ansicht nach ein vorbildlicher Vertrag, der die gesetzlichen Anforderungen 1:1 umsetzt.

Was genau dieser Vertrag regelt und wodurch er sich besonders auszeichnet, finden Sie nun hier:

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