Wird der verfassungsrechtlich bedenkliche § 26c Abs.1 HVertrG rückwirkend geändert?


In der letzten Sitzung des Nationalrates vor der Sommerpause soll der verfassungsrechtlich bedenkliche § 26c Abs.1 geändert werden. Gestrichen wird der letzte Satz: „§ 24 Abs.3 gilt sinngemäß“. In der Regierungsvorlage des BMJ wurde die Anwendung aber erst ab dem 31.7.2010 festgelegt. Eine Fehlentscheidung, die von Obmann Peter Salek auch sofort beanstandet worden ist. Salek hat umgehend mit dem Justizausschuss, aber auch mit den politischen Organisationen Wirtschaftsbund (WB), Wirtschaftsverband (SWV), Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) und der WKO Kontakt aufgenommen, die Situation erklärt und um Hilfe gebeten. Hilfe kam nur vom RFW, der Abgeordnete Themessl hat sich bereit erklärt einen Abänderungsantrag im Parlament einzubringen, der die Anwendung des §26c Abs.1 ab dem 1.1.2007 sicherstellen soll. 

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