Wie geht es weiter bei Folgeprovisionen? (NL 15/16)

Was machen die großen Versicherer?

Mit großem Interesse haben wir die kürzlich veröffentlichten Kommentare einiger Versicherer im VersicherungsJournal gelesen. Wir haben deren Aussagen mit den uns vorliegenden Verträgen verglichen und sind auf Differenzen gestossen – Details siehe unten.

Die vorliegenden Agenturverträge können Sie – samt einer Bewertung durch den IVVA hier nachlesen:

Bewertete Agenturverträge zum Nachlesen – Vergleichen…

Bei GENERALI durften wir lesen, dass bisher nur 50% an Folgeprovision bezahlt worden wären und auch in Zukunft das so gehandhabt werden werde. Die uns bekannten Verträge sehen aber eine 100%ige-Folgeprovision vor, eingeschränkt auf die vom Vermittler abgeschlossene Laufzeit des Vertrages. Wurden die Verträge geändert oder stimmt die Information nicht?

Die Wiener Städtische führt aus, dass dem Agenten die Folgeprovision auch nach Beendigung des Agenturvertrages zustehe. Die uns vorliegenden Verträge von WSTV+DONAU vermeiden den Begriff Folge, hier wird nur von Betreuungs- oder Bestandsprovision gesprochen: Das ist bedenklich, da diese beiden Provisionsformen nach dem Handelsvertretergesetz (HVertrG) keiner Weiterzahlungsverpflichtung unterliegen. Auch hier fragen wir uns, wurden die Verträge geändert oder ist die Info unrichtig?

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