Weiterbildung auch heuer nur via Webinaren? (NL 8/21)

Egal ob wir wieder vor dem nächsten Lockdown – und nur einer kurzen Oster-Ruhe – stehen: Corona wird uns noch länger begleiten.

Daher ist es wohl mehr als vernünftig, dass das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (ehemals Wirtschaftsministerium) die Ausnahme-Regelung vom Vorjahr verlängert hat.

Zur Erinnerung:
In den Lehrplänen der Agenten und Makler ist geregelt, dass mindestens 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr zu absolvieren sind. Mindestens 50 % davon sind bei geeigneten und unabhängigen Bildungsinstitutionen zu absolvieren. Und im § 2 Punkt 3 steht, dass es ein „ausgewogenes Verhältnis“ zwischen Präsenzveranstaltungen und Online-Kursen, Webinaren, E-Learning-Einheiten zu wahren sei.

Doch schon im Vorjahr war man einsichtig, dass zum Schutz vor Ansteckung mit Corona auf Präsenzveranstaltung verzichtet werden KANN.
Achtung: Das ist keine Garantie, dass 100 % Webinare akzeptiert werden. Denn im Schreiben vom Vorjahr wurde bereits „kryptisch formuliert“, dass

„… die Auslegung des Begriffes des „ausgewogenen Verhältnisses“ zwischen Präsenzveranstaltungen und Veranstaltungen des vereinfachten Lernens unter Einbeziehung der im jeweiligen Einzelfall real gegebenen bzw. angebotenen Möglichkeiten, etwa unter anderem auch unter Berücksichtigung etwa des Alters und des Gesundheitszustandes des jeweiligen Gewerbetreibenden zu erfolgen hat.“

Das bedeutet, dass der Einzelfall beurteilt werden wird, so wird man sich wohl Alter und Gesundheitszustand des Gewerbetreibenden ansehen. Dass unsere Branche stark an Überalterung leidet, könnte in diesem Zusammenhang womöglich ein Vorteil sein, steigt doch das Corona-Risiko mit zunehmenden Alter an.

 

Den exakten Wortlaut können Sie dem Schreiben des Wirtschaftsministeriums aus dem Vorjahr entnehmen:
Wirtschaftsministerium_weiterbildungspflicht-2020_Praesenzveranstaltungen_Webinare

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN