Wann hat man welche Daten vom Kunden zu erfassen? (NL 4/17)

In den letzten Newslettern war oftmals von der Datenschutzgrundverordnung die Rede, die ab Mai nächstem Jahr große Änderungen bringen wird. Bis dahin wird man sich fragen (und es auch firmenintern entsprechend organisieren) müssen, welche Daten wie und wie lange und welche Daten keinesfalls gespeichert werden dürfen. Mehr dazu in unseren letzten Berichten, u.a. hier: Existenz-gefährdende Strafen (20 Mio.) „dank“ Datenschutz-Grundverordnung (NL 31/16)

Heute drehen wir die Frage um: Wann müssen Sie welche Daten erheben? Bei jedem Geschäft? Oder nur am Beginn einer Geschäftsbeziehung? Oder etwa dann, wenn bestimmte Summen überschritten werden?

Und wenn Sie Daten erfassen müssen, welche sind das?

Und schreibt das die Gewerbeordnung vor oder spielt da auch die Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Rolle?

Wissen Sie, wann die einfachen und wann die erhöhten Sorgfaltspflichten auf Sie zutreffen?

Wie sieht es mit Schulungen aus?

Diese Fragen beantwortet uns nun Mag. Stephan Novotny in seinem Gastkommentar.

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN