Uniqa verlangt Marketing-Einwilligung, zu Recht? (NL 20/20)

Kunde verlangt via Anwalt Datenlöschung.
Und: Versicherer verlangt Marketing-Einwilligung. Was sagt die DSGVO dazu?

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Vorige Woche berichteten wir im 1. Teil des DSGVO-Praxis-Beitrags über die Forderung eines Kunden, dass der Vermittler alle seine Daten löschen müsse. Und schaltete sogar einen Anwalt ein. Daher fragten wir bei Mag. Novotny ein, was die DSGVO dazu sagt und wann man löschen muss und wann man keinesfalls löschen darf. Diesen Beitrag können Sie hier nachlesen…

Heute schauen wir uns im zweiten Teil des Beitrags eine neue Vorgabe eines Versicherers zum Thema „Einwilligung des Kunden“ näher an.
Für beide Fälle gilt: Nach wie vor herrscht hinsichtlich DSGVO leider großes Unwissen oder Halbwissen bei Kunden, aber auch ganz offensichtlich bei Juristen, wie die Details gleich zeigen werden.

Dies ist bereits der 14. Beitrag der Praxis-DSGVO-Serie. Zu den DSGVO-Praxis-Beiträgen 1-13, die großteils auf den bisherigen Urteilen der Datenschutzbehörden basieren und erklären, was man besser machen sollte, kommen Sie hier…

Hier folgt der Beitrag von Mag. Stephan Novotny:

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