Sittenwidrigkeit vom OGH bestätigt! (NL 32/14)

Endlich – nach jahrelangem Kampf!alt

Das ist Grund genug, um mit jenem Mann ein Interview zu führen, der von Anfang an um eine Änderung gekämpft hat.

Redaktion: Herr Salek, Anfang der Woche haben Sie sich von der Agentenschaft via Newsletter verabschiedet. Und nun sitzen wir da und feiern den lange erhofften Befreiungsschlag aus der Knebelung einiger Versicherungen. Wie ist Ihre Gefühlslage aktuell?

Obmann Salek: Große Freude und hoher Respekt vor den Gerichten. Nun gilt es diese juristischen Erfolge – immerhin haben 3 Gerichts-Instanzen das eklatante Abhängigkeitsverhältnis zwischen Agentur und Versicherung abgewogen und die Ausnutzung in Form von Provisionsverzichtsklauseln als sittenwidrig eingestuft – in praxistaugliche Gesetze zu gießen.

Redaktion: Am Montag schrieben Sie in Ihrem „Abschieds-Newsletter“, dass – ich zitiere – die „Festschreibung der Provisionsweiterzahlung im Gesetz bei Eigenkündigung durch die Agenten“ zu einem Ihrer Schwerpunkte zählte, die Sie in den letzten 15 Jahren zu schaffen versuchten. Und weiter:

„Obige Schwerpunkte waren „keine leichte Angelegenheit“ – man muss sich nur an die massiven Widerstände der Maklervertreter und die Verhinderungstaktik bei Ministerien und Gesetzgebung des Versicherungsverbandes erinnern. Auch die fehlende Hilfsbereitschaft der politischen Wirtschaftsorganisationen (WB, SWV) hat diese Angelegenheiten nicht leichter gemacht.“

Endlich am Ziel angelangt?

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