Rechtsgutachten spricht von Unzulässigkeit der geänderten Provisionsbasis! (NL 15/13)

Einseitige Änderungen von Agenturverträgen:
Immer zahlreicher werden die an uns gerichteten Anfragen betreffend einseitiger Vertragsänderungen. Immer stärker wird unser Eindruck, dass einige Versicherer bestehende Agenturverträge einseitig verändern, ohne den Agenten über Ursache und Auswirkungen aufzuklären. Besonders auffällig passiert das in den Häusern, wo Ausschließlichkeitsagenten ohnehin schon mit restriktiven Verträgen ans Haus gebunden werden. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn von Agentenseite oft eine Zustimmung erfolgt, die eigentlich nicht sinnvoll erscheint.

Daher wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dessen Fazit wir Ihnen hier gerne zur Kenntnis bringen:

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