OGH-Urteil: Fehlentwicklung bei Umsetzung im Justizausschuss? (NL 4/16)

Wie vorige Woche berichtet, liegt ein neuer Antrag im Justizausschuss, um das OGH-Urteil zur Sittenwidrigkeit von Provisionsverzichtsklauseln im Handelsvertretergesetz umzusetzen.

Jedoch wirft dieser Antrag mehr Fragen auf (Details unten), als er für Klarheit sorgt. Dort wo er für Klarheit sorgt, nämlich bei der Höhe der Folgeprovision, geht das zu Lasten der Agentenschaft. Die angedachte Höhe der Zahlung (50%), orientiert sich nicht am OGH-Urteil, das festlegt, dass die Folgeprovision zum „weitaus überwiegenden Teil“, für den Abschluss des Vertrages (und nicht die künftige Betreuung des Kunden) bezahlt werde. Was unserer Ansicht nach 75% oder mehr Prozent verlangen würde.

Rück- und Ausblick:
Seit dem Jahr 2000 – mit Gründung einer eigenen Standesvertretung in der WKO – kämpfen wir Agenten für unsere Rechte. Haben doch einige Versicherer in ihren Agenturverträgen Provisionsverzichtklauseln bei Vertragsbeendigung durch den selbständigen Agenten eingebaut. Eine Klausel die vom Erstgericht, Berufungsgericht und zu guter Letzt vom OGH als sittenwidrig bestätigt worden ist. Das OGH-Urteil können Sie hier nachlesen:

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