OGH: Ausgleichsanspruch trotz Eigenkündigung! (NL 33/13)

IVVA kämpft auch 2014 gegen Knebelverträge bei Agenten…

Ein aktuelles OGH-Urteil lässt Hoffnung sprießen. Seit Jahren laufen unsere Interessensvertreter aus Wirtschaftskammer und IVVA wie die bekannten Duracell-Hasen unermüdlich, um eine Abschaffung von Knebelverträgen und Änderung bzw. günstigere Auslegung des Handelsvertretergesetzes (HVertrG) zu erreichen.

Bereits vor etlichen Monaten berichteten wir über ein Urteil zugunsten eines Tankstellen-Pächters.

Aus zwei Gründen erschien uns das Urteil bedeutsam: Einerseits zeigte es, dass man sich sehr wohl erfolgreich gegen Willkür wehren kann. Auch wenn man wie David einem großen Goliath-Konzern gegenüber steht. Wie viele Agenten sind Tankstellenpächter selbstständige  Kaufleute.Denen jedoch ein Konzern praktisch alles vorschreibt. Im konkreten Fall die Höhe des Benzinpreises ebenso wie Warenangebot und Schlichtplan des Shops.

Knebelverträge gibt es nicht nur bei Tankstellen-Pächtern, sondern auch bei Versicherungsagenten! Viele Agenten erleben ähnliche Machtsituationen. Ein großer Versicherungskonzern diktiert einem kleinen Selbstständigen die Bedingungen, (nur) unter denen man bereit ist, Geschäfte mit dem Agenten zu machen bereit.

Der zweite Grund für unser Interesse an diesem Urteil: Sowohl für die Tankstellenpächter, als auch für uns Agenten, gilt die gleiche Rechtsbasis, nämlich das Handelsvertretergesetz (HVertrG).

Daher schauen wir uns die aktuelle Auslegung des OGH’s besonders genau an, zumal er zur Auffassung kommt, dass ein Ausgleichsanspruch sogar bei Eigenkündigung zusteht.

Worum ging es im Prozess?

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