US-Programme nicht DSGVO-konform wegen Privacy Shield-Out? (NL 12b/21)

(Newsletter-)Programm nicht DSGVO-konform wegen Privacy Shield-OUT!

Tipp: Überprüfen Sie, welche Software bzw. Dienstleister Daten in die USA senden!

Der aktuelle Newsletter von meineberater.at informierte darüber, dass die bayrische Datenschutzbehörde (BayLDA) entschieden hat, dass das Newsletter-Programm Mailchimp nicht gesetzeskonform genutzt werden kann, denn diese Software verletzt die DSGVO.
Aber das Urteil hat weitreichende Folgen, über den konkreten Anlassfall hinaus!

Mag. Stephan Novotny, Foto Stephan Huger

Daher haben wir uns gemeinsam mit RA Mag. Stephan Novotny  den konkreten Anlassfall näher angesehen und erklären, was es mit dem Privacy-Shield-Abkommen auf sich hat und was dessen Ende bedeutet.

Denn: Der konkrete Anlass für die Gerichts-Entscheidung
liegt im Ende des Privacy-Shield-Abkommens: Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass das Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU als ungültig erklärt wurde, muss man sich jede Software, jeden Dienstleister, etc. genau ansehen, ob Daten in die USA übertragen werden.

Da das Urteil weit über den Anlassfall hinaus geht, informieren wir darüber, was dieses Urteil für die Praxis bedeutet (darf man nun US-Firmen nutzen oder nicht) und verweisen auf eine Checkliste, die Ihnen bei der Frage helfen könnte, ob ein Datentransfer in die USA oder Drittländer (aus der Sicht der EU) erlaubt ist oder nicht.

Hier folgt nun der Input von RA Mag. Stephan Novotny:

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