Anmerkungen zum Muki-Vertrag

Ein 5 Seiten Vertrag für Mehrfachagenten, der alles Wichtige für den Agenten und auch MuKi beinhaltet. Der Inhalt wurde auf die für Agenten bestehende Rechtsgrundlage des HVertrG aufgebaut.

Positiv ist anzumerken, dass bei Abschlüssen nach Direct-Mail-Aktionen ein Provisionsanspruch für den Agenten besteht.

Abweichend von § 21 (4) HVertrG (Kündigung) ist eine Kündigung nur zum Ende eines Kalendervierteljahres zulässig.

Keine Provisionsverzichtsklausel im Vertrag, jedoch wird die Möglichkeit einer Abschlagszahlung der Folgeprovision (§ 26c Abs.4) als Regelwerk angeführt. In der Provisionstabelle wird ausschließlich von einer laufenden Provision ausgegangen. Damit gibt es auch keine Rückrechnungen von Abschlussanteilen.

Ein fairer und klarer Agenturvertrag für Mehrfachagenten.

Das IVVA-Team

Hier geht´s zum MUKI – Mustervertrag

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