Werden Vermögensberater weiter zu Lasten der Versicherungsvermittler bevorzugt?
Erst Ende vorigen Jahres mussten wir Versicherungsvermittler eine Beschneidung unserer Rechte hinnehmen: Sie erinnern sich sicher: Mit der Streichung von § 138/ 4 GewO wurde bei uns Versicherungsvermittler der Gewerbeumfang (Vermittlung von Wertpapieren für ein WPDLU) ohne zwingenden Grund eingeschränkt!
Gleichzeitig hatten wir erwartet, dass auch der Gewerbeumfang des Vermögensberaters(VB),
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