Lebensversicherungen im Kreuzfeuer! (NL 8/16)

Was stimmt von den erhobenen Vorwürfen? Wie ist nun zu reagieren?

Seit einigen Tagen beschäftigen sich die Medien mit einem möglicherweise fehlerhaften Verhalten beim Abschluss von Lebensversicherungen. Bei Millionen von Polizzen soll die Rücktrittsbelehrung (30 Tage laut Gesetz anstatt mitgeteilter 14 Tage) nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sein. Dieses Fehlverhalten soll 19 Jahre (von 1994 bis 2012) passiert sein, wie jetzt den Medien zu entnehmen ist. Trifft das wirklich zu, dann wird dies nicht nur die Versicherer, sondern auch die Vermittler treffen.

Eigentlich kann man es kaum glauben: Fast zwei Jahrzehnte soll dem Versicherungskunden das Rücktrittsrecht nicht ausreichend/ nicht richtig erklärt worden sein. Stimmt das wirklich? Oder sind das Einzelfälle?

Den Medien kann man entnehmen, dass dieser Umstand von Anwälten und Prozessfinanzierern „mit Handkuss“ angenommen wird. Denn beiden Berufsgruppen bieten sich wie bei einem „aufgelegten Elfmeter“ gute Verdienst-Möglichkeiten. Immerhin sind in Deutschland und Österreich im betroffenen Zeitraum Millionen von Lebensversicherungen abgeschlossen worden, die nun möglicherweise hinterfragt werden.

Wir erwarten daher umgehend, eine umfassende Stellungnahme des Versicherungsverbandes in Österreich. Stimmt der Vorwurf und sind davon nicht nur einzelne Verträge betroffen? Welche Fehler wurden beim Abschluss wirklich gemacht? Welcher Schaden ist für den Versicherungsnehmer (VN) hier entstanden? Gibt es überhaupt einen Nachteil für den VN? Wie wird die Branche darauf reagieren? Welche Vorwürfe eines Fehlverhalten wird den Vermittlern angelastet werden?

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