Konsequenz aus „Auftragsverarbeiter“ im Agenturvertrag (NL 19b/18)

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Bereits Wochen vor Inkrafttreten der DSGVO haben wir das Thema mehrmals aufgeworfen: Warum stufen manche Versicherer die selbständigen Vermittler als Aufragsverarbeiter ein, obwohl sie eigentlich Datenverantwortliche nach der DSGVO sind. Der bis dato letzte Beitrag mit dem Titel „Sollen/müssen Sie diese Verträge unterschreiben“ kann man hier nachlesen…

Da einige Versicherer immer noch Verträge nutzen, in denen sie fälschlicherweise die selbständigen Vermittler als weisungsgebundene Auftragsverarbeiter einstufen, baten wir den auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Novotny neuerlich um seine rechtliche Einschätzung. Sein Beitrag folgt unten anbei.

Alle Agenturverträge bzw. Zusatzverträge, die uns in den letzten Wochen zugesandt wurden, haben wir analysiert und samt einer Beurteilung durch den IVVA in unsere Rubrik „Agenturverträge“ aufgenommen. Damit Sie nachlesen können, welche Passagen für Sie als Agent nachteilig sind und daher nachverhandelt werden müssen. Die beurteilten Agenturverträge finden Sie hier…

Ein vertiefender Lesetipp:
Das österreichische Versicherungsvermittlerrecht.
Vor dem Sommer in 10. Auflage erschienen.
Die Umsetzung der DSGVO im Finanz- und Versicherungsmarkt nimmt darin einen großen Raum ein. Mehr dazu finden Sie hier…
Das Inhaltsverzeichnis können Sie hier herunterladen…

Hier folgt nun der Beitrag von mit RA Stephan Novotny: 

Der selbstständige Vermittler als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter? Unterschiede und Konsequenzen daraus!

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