IPID fixiert. Das müssen Sie Ihren Kunden übergeben! (NL 21/17)

Die EU-Kommission hat kürzlich das finale IPID genannte Informations-Dokument (IPID steht für Insurance Product Information Document“ im EU-Journal veröffentlicht. Soeben ist das Dokument auch auf Deutsch erschienen, dieses können Sie hier herunterladen:
IPID im Europaeischen Journal veroeffentlicht_DE

Dieses IPID müssen Versicherungsvermittler ab 2018 bei allen Nicht-Lebensversicherungspolizzen vorab den Konsumenten übergeben. Wie es im Detail aussieht, finden Sie unten anbei.

Entstanden ist das IPID durch eine Konsultation der EIOPA, der Europäischen Versicherungsaufsicht, bei der die Rückmeldungen vom Markt eingesammelt wurden, wie so ein Kurz-Informationsblatt für Nicht-Lebensversicherungen, also Sachversicherungen auszusehen hat.

IPID ist also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Sach-Versicherungsprodukten“, wie es in der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird (ein standardisiertes Informationsblatt, das die Leistungsdaten des Produktes anführt), soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden:

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