Anmerkung zum IDD & DSGVO-Zusatzvertrag der Wr.Städtischen

Geschätzte Mitglieder und Leser!
Wie haben bewusst, jeden uns vorliegenden Vertrag einzeln behandelt. Dadurch ergeben sich teilweise gleichlautende Kommentare. Es war uns wichtig, so klar als möglich die einzelnen Verträge zu beurteilen. Die Information und Sicherheit der betroffenen Agenturen soll im Vordergrund stehen.

A) DSGVO-Zusatzvertrag:
Die Wiener Städitsche hat einen Zusatzvertrag ausgesandt, dieser regelt die DSGVO auf einer A4-Seite kurz und bündig. Die Sprache ist für „Eingelesene“ auch erfreulicherweise gut verständlich gewählt.

Besonders – positiv – auffällig ist, dass die Wiener Städtische die DSGVO richtig umsetzt und zu Recht erkannt hat, dass Agenten keine Angestellten sondern Unternehmer sind. Somit werden die Agenten als DatenVERANTWORTLICHE definiert und nicht als AuftragsVERARBEITER (wie das in manchen anderen Verträgen fälschlicherweise umgesetzt wurde).

Und die Wr.Städtische akzeptiert auch, dass die STÄDTISCHE UND AGENTEN, dann wenn ein Agent Daten an die Versicherung übermittelt hat, GEMEINSAM für die Daten VERANTWORTLICH sind. Das haben wir so in dieser Deutlichkeit und Richtigkeit nur noch im HDI Vertrag gelesen.  Details siehe Punkt 3.
Im Gegensatz zu vielen anderen Vertragswerken zur DSGVO wird nur noch definiert, dass sowohl der Agent, als auch die Versicherung „für eine rechtmäßige und dem Stand der Technik entprrechende Verarbeitung der personenbezogenen Daten Sorge tragen und diese vertraulich halten“.

B) IDD-Zusatzvertrag:

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