IDD neu: Nebentätigkeit ohne Ausbildung erlaubt? (NL 25/18)

IDD: Nebentätigkeit ohne Ausbildungserfordernisse erlaubt? Wo bleibt da das „level playing field“, also das Prinzip „gleiche Rechte, gleiche Pflichten für alle“?

Vorige Woche war es endlich so weit. Das früher unter Wirtschaft firmierende Ministerium sandte den Umsetzungsentwurf für die IDD aus, mit dem die EU-Richtlinie in der österreichischen Gewerbeordnung umgesetzt werden soll. Zur Erinnerung: Eigentlich hätte die IDD bereits per 23.2.2018 umgesetzt werden müssen. Nur weil das nicht klappte, wurde uns von der EU eine Verlängerung bis 1.10. eingeräumt.

Vorbildlich pünktlich unterwegs war das Finanzministerium, das die IDD für den Angestellten-Bereich im VersVG schon vor einem Jahr umgesetzt hat. Damit sind die Rahmenbedingungen für die Versicherer bereits seit längerem fixiert. Womit immerhin eines der großen Ziele der IDD erreicht ist, nämlich die Anwendung der gleichen Regeln, unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg die Produkte vermittelt werden. Erstmals sind also auch die Angestellten der Versicherungen (ebenso Banken) und auch Internetvertrieb genauso geregelt, wie die selbständigen Vermittler (etwa Makler, Agenten, Vermögensberater, etc.). Das Fachwort hierfür ist „level playing field“.

Nun liegt also der Entwurf vor, mit dem die IDD für die selbständigen Vermittler in österreichisches Recht umgesetzt werden soll.
Bereits beim schnellen Durchlauf sieht man Erwartetes, aber auch ein großes Problem auf die gesamte Branche zukommen.

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