Anmerkungen zum Generali-Vertrag

(Stand: 02/2011)

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind ordentlich gegliedert aufbereitet. Punkt 1.2 hat aber bereits einen Inhalt, den man kennen muss. Generali räumt sich das Recht ein, jederzeit Vertragspunkte ändern zu können. ALLERDINGS: Wenn nicht innerhalb eines Monats widersprochen oder abgelehnt wird, hat der Agent die Änderungen angenommen.

Weiters wird im Punkt 1.3 (zweiter Absatz) auch das HVertrG, wenn nicht zwingend, ausgeschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet auch den Agenten (Punkt 3.1) gegenüber dem Kunden ausschließlich das Interesse des Versicherers zu wahren.

Wichtige Bestimmungen finden wir in den Punkten 10.6- 10.9. Der Agent verliert die Folgeprovision nicht,  sie endet aber mit der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer. Das bedeutet für den Agenten fleißig zu konvertieren und 10-jährige Verträge abzuschließen. 

ACHTUNG  aber bei den Provisionsbezeichnungen in den Provisionsbestimmungen (liegen uns nicht vor).

Nach unserer Einschätzung entsteht bei dieser Vertragsgestaltung kein Anspruch nach § 24 und §26d HVertrG.

Fazit:

Ein klarer Vertrag, der professionell durchdacht worden ist.

Auch hier gilt: Unterschrift erst nach allfälligen Nachverhandlungen.

 

Ihr IVVA-Team

 

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