Geldwäsche: Risiko-Bewertungs-Fragebogen bereits ausgefüllt? (NL 9b/19)

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie wiederum darauf hin, dass Sie als Versicherungsvermittler unter die Geldwäsche-Richtlinie fallen und dass sich daraus Pflichten aus der Gewerdeordnung ergeben, deren Einhaltung vor Ort geprüft wird.
Ziel ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Branchen:

  • Versicherungsagenten und -makler mit Lebensversicherungen und anderen Anlageprodukten
  • Handelsgewerbetreibende, einschließlich Versteigerer mit Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro
  • Immobilienmakler
  • Unternehmensberater mit bestimmten Geschäftstätigkeiten (zum Beispiel Gründung von Gesellschaften, Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion einer Gesellschaft, Bereitstellung eines Sitzes, Ausübung der Funktion eines Treuhänders)


Risikobewertung des eigenen Unternehmens & Identität der Kunden prüfen

Während das Prinzip „Know your customer“, also „Kenne Deinen Kunden“ sicherlich schon bekannt ist – jetzt aber noch verschärft wurde – ist das Anlegen eines Risiko-Bewertungs-Fragebogens über das eigene Unternehmen den Meisten noch gänzlich unbekannt. Doch genau so ein Fragebogen ist den Aufsichtsbehörden vorzulegen und wird (nach Rückfragen von Versicherungsvermittlern) aktiv von den Gewerbebehörden verlangt.

Daher greifen wir dieses Thema auf, informieren Sie über die Geldwäsche-Richtlinie und stellen Ihnen diesen Fragebogen – samt Ausfüllhilfe – vor.

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