Folge- oder Betreuungsprovision. Was steht im Agenturvertrag? Was bekommen Sie? (NL 24/20)

Heute möchten wir zwei Themen, die rund um den neuen Agenturvertrag der Wiener Städtischen aufgetaucht sind, behandeln.
Wiener Städtische: Löst Homepage-Knebelungsvertrag Dienstnehmerähnlichkeit aus?

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Die uns zugesandten Vertrags-Unterlagen der Wiener Städtischen sind wert, sich näher anzusehen.

Wir haben ja bereits darüber berichtet und die Unterlagen kommentiert auf unsere Homepage gestellt. Und zwar hier…

Doch nochmals möchten wir uns besonders mit dem Knebel-Vertrag hinsichtlich der eigenen Homepage näher ansehen.
Und die Frage, warum es wichtig ist, darauf zu achten, welche Art von Provision Sie laut Agenturvertrag bekommen, wenn Sie die Zusammenarbeit mit dem Versicherer beenden.

Dazu haben wir wieder Input vom auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt Mag. Stephan Novotny eingeholt, der IVVA Mitgliedern bei Problemen gerne zum Sonderpreis Unterstützung anbietet. Hier sein Beitrag.


A) Folge- oder Betreuungsprovision?

Da wäre mal die Frage, warum man nicht klipp und klar im Agenturvertrag regeln kann, was man im Falle der Beendigung des Agenturvertrags bekommt. Wir haben schon oftmals darüber informiert. Einige Links zu diesen Beiträgen haben wir am Ende des Beitrags für Sie zusammengestellt.

Doch nach wie vor sind manche Agenturverträge so kryptisch, dass man sich nicht sicher sein kann, was man nach Beendigung des Agenturverhältnisses tatsächlich bekommt und wie viel.

Obmann Peter Salek hat viele Jahre darum gekämpft. Manche wissen es vielleicht nicht mehr, aber es brauchte einen Prozess, der bis zum OGH durchgefochten wurde. Dann endlich wurde eine Klarstellung für den Fall der ordentlichen Kündigung des Agenturvertrages erreicht. Nun sind zu mindestens 50% an FOLGEprovision vom Versicherer weiter zu bezahlen (solange der betreffende Vertrag besteht).

Gottseidank gibt es zahlreiche Versicherer, die sich als echte Partner der Agenten sehen und sogar 100 % FOLGEprovision bezahlen.

Tipp: Studieren Sie einfach die vom IVVA gesammelten Agenturverträge der diversen Häuser und wählen Sie bewusst jene Häuser aus, die Ihnen faire Agenturverträge anbieten. Fast 50 Agenturverträge finden Sie kommentiert auf der IVVA Homepage und zwar hier…

Denn: Man muss sich als Mehrfachagent nicht freiwillig knebeln lassen.

B) Homepage-Knebelungsvertrag der Wiener Städtischen
Ein Beispiel für so eine unglaubliche Knebelung ist etwa der Homepage-Vertrag der Wiener Städtischen, in der sogar ein Mehrfachagent die Zustimmung der Wr. St. einholen muss, wenn er eigene Domain beantragen, eine eigene Homepage erstellen, dort Infos von anderen Versicherungspartnern platzieren möchte.
Trotz Hinweis an die Wr.St. dass dies in einer freien Welt wohl nicht möglich sein dürfte und schon gar nicht bei Mehrfachagenten – beharrt die Wr.St. auf diesem Vertrag, um eine Vertragsbeziehung mit Agenten zu beginnen / zu verlängern.

Dienstnehmerähnlichkeit?

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