Finaler Vertrag der s Wohnfinanz liegt vor (NL 15/19)
Vertrag samt Kommentaren ist online
Wichtig: s Wohnfinanz bzw. s Bausparkasse bestätigten uns mehrmals, dass dieser Zusatz-Vertrag und damit die Einstufung als Auftragsverarbeiter nur für einen EINZIGEN ZWECK, nämlich der IDENTITÄTSFESTSTELLUNG nach dem Geldwäsche-Vorgaben (FM-GwG) gilt.
Nicht jedoch für alle anderen Tätigkeiten, die Sie weiterhin als selbständiger Versicherungsvermittler ausüben.
Worauf Sie sonst noch achten müssen?
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