Faire Agenturverträge: Prüfen Sie Ihren eigenen! (NL 5/21)

In Corona-Tagen findet man sicher Zeit, sich mit seinem Agenturvertrag näher zu beschäftigen. Ein Aufwand den wir nur empfehlen können.

Das selbständige Gewerbe des Versicherungsagenten (Vertreter-HVertrG) benötigt, um ausgeübt werden zu dürfen, mit einem Versicherungsunternehmen oder einer Versicherungsagentur einen entsprechenden Partnervertrag (Agenturvertrag, Courtage, Vereinbarung).

Dieses Vertragswerk legt fest, unter welchen Bedingungen über die festgelegten gesetzlichen Bestimmungen (HVertrG) hinaus, die Zusammenarbeit stattfinden wird. Die Zustimmung zu einem privatrechtlichen Vertrag sollte man nur dann geben, wenn man mit dem Inhalt auch zufrieden sein kann. Leider ein Umstand, der sehr oft in der Praxis nicht gegeben ist, wie regelmäßige Anfragen beim IVVA zeigen.

Daher haben wir eine eigene Rubrik „Agenturverträge“ auf der IVVA-Webseite (hier klicken…) geschaffen, wo Sie fast 50 Agenturverträge finden, mit Kommentaren, welche Passagen günstig, welche bedenklich oder ungünstig für Sie sind. Denn:
Ein Vertragswerk das man weder gelesen oder zwar gelesen aber nicht in all seinen Konsequenzen verstanden hat – zu unterschreiben – ist im höchsten Maße grobe Fahrlässigkeit!

Um Sie „problembewusster“ zu machen, beschäftigte sich eine große Zahl unserer Beiträge in den letzten Jahren mit dem Thema Agenturverträge: Etwa:

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