EuGH: Welche Cookies Einwilligung benötigen (NL 8/20)

Cookies auf Ihrer Homepage: EuGH macht klare Vorgaben!

Das EuGH-Urteil sollte jeden Webseiten-Betreiber aufrütteln, da sicherlich schon zahlreiche Juristen, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, genau die praktische Umsetzung beobachten werden und aktiv solche Vergehen im Netz suchen werden. 

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Daher sehen wir uns heute an:

  • Welche Cookies einwilligungspflichtig sind und wie das in der Praxis umzusetzen ist.
  • Wann man KEINE Einwilligung benötigt
  • Checkliste, was Sie prüfen und umsetzen sollten.

Wir haben in Teil 1 dieses Praxis-Beitrag zur Analyse des Urteils über den Anlassfall berichtet, der zur EuGH-Entscheidung führte. Erklärten mögliche Einsatzzwecke der Cookies und deren Auswirkungen (etwa ein Flug wird teurer) und brachten Tipps, wie man feststellen kann, ob eine besuchte Homepage Cookies verwendet und wie man dann reagieren kann, um die eigenen Surfgewohnheiten (und damit Interessen) etwas zu verschleiern. Zum Nachlesen hier klicken…

Vorige Woche folgte dann Teil 2 des Praxisbeitrags. Darin erfuhren Sie, welche Cookies es gibt (gute/böse/technische/Marketing-/Tracking-Cookies). Warum diese Tracking-Cookies von Datenschützern und nun eben auch vom EuGH als zustimmungspflichtig angesehen werden. Was genau der EuGH entschieden hat und was das in der Praxis bedeutet. Zum Nachlesen hier klicken…

Dies ist bereits der 10. Beitrag der Praxis-DSGVO-Serie. Zu den DSGVO-Praxis-Beiträgen 1-9, die auf den bisherigen Urteilen der Datenschutzbehörden basieren und erklären, was man besser machen sollte, kommen Sie hier…

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