Einige Versicherer blockieren unsere Rechte (NL 22/14)

Geschätzte Agentinnen, geschätzte Agenten!

Bereits seit dem Jahr 2000, wir Agenten erhielten damals erstmals eine eigene Standesvertretung in der Wirtschaftskammer, bemühen wir uns, für den Berufstand faire und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine Aufgabe die starke Nerven und eine gewaltige Portion an Hartnäckigkeit benötigt, um nicht zu resignieren. Zu einflussreich scheinen unsere Gegenspieler, die unseren Bemühungen seit Jahren entgegenwirken.

Nehmen wir als Beispiel die Ausschließlichkeitsagentur.

Ein selbständiger Gewerbetreibender, der durch massive Verträge an seinen Versicherer gebunden wird. Bei manchen Häusern kann man auch von Knebelung sprechen. Was dazu führen kann, dass über Jahre immer größerer Druck durch seinen Produktgeber aufgebaut wird.

Die Kernaufgabe einer Agentur ist die Vermittlung von Versicherungsprodukten des jeweiligen Hauses. Das beinhaltet auch eine kompetente und umfassende Kundenbetreuung. Denn nur zufriedene Kunden werden die Existenz des Vermittlers – aber auch seines Versicherers – sicherstellen.

Jede weitere Übertragung von Tätigkeiten kostet dem Vermittler Zeit, die im bei seiner Kernaufgabe fehlt. Sich gegen weitere Belastungen auszusprechen ist oft gar nicht möglich bzw. kann Unmut auf seiten des Versicherers hervorrufen. Und plötzlich kommen die diversen Klauseln im Agenturvertrag ins Spiel.

Besonders krass ist z.B. die Provisionsverzichtsklausel bei Eigenkündigung des Agenten. Natürlich kann der Agent, wenn der Druck zu groß wird, seinen Vertrag mit dem Versicherer aufkündigen. Das hätte aber dann die Konsequenz, seine komplette Folgeprovision mit einem Schlage zu verlieren – auch wenn die von ihm vermittelten Versicherungsverträge dem Versicherer noch viele Jahre erhalten bleiben und Einnahmen bringen…

Wer kann es sich schon leisten, seine komplette wirtschaftliche Existenz  zu verlieren?

Daher haben wir einen Musterprozess gegen die ALLIANZ vorbereitet, der vom Bundesgremium der Versicherungsagenten unterstützt wird. Zum Nachlesen der Fakten bitte hier klicken… ).

Das Erstgericht und auch das Berufungsgericht (OLG) haben die Sittenwidrigkeit einer solchen Klausel bestätigt. Das Urteil des OLG können Sie

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