Eilt: DSGVO-Megastrafe wegen telefonischer Auskunft (NL 32b/19)

Die auf die Datenschutz spezialisierte Firma VMCON OG informierte uns heute, dass gegen das deutsche Telekommunikationsunternehmen 1&1 wegen DSGVO-Verletzung eine sehr hohe Geldstrafe, konkret in Höhe von 9,55 Mio. Euro verhängt wurde.

Wir berichten über den Fall, weil der Fehler bei jedem anderen Unternehmen ebenfalls passieren kann, das telefonische Auskünfte gibt. Und können nur empfehlen, hier besonders achtsam zu sein und etwa nur dann Auskünfte zu erteilen, wenn Sie sicher sein können, dass der Anrufer tatsächlich der ist, als der er sich ausgibt. Wie man das tun könnte, dazu ein Tipp unten anbei.

Neben diesem „Eilt-Beitrag“, den wir aus Aktualitätsgründen eingeschoben haben, empfehlen wir auch unseren zweiten Beitrag dieses Newsletters genauer zu lesen. Unter dem Titel „Praxistipps zur DSGVO“ haben wir versucht, Erkenntnisse aus den bisherigen Verfahren und Urteilen zusammen zu fassen, um weiter Problembewusstsein zu schaffen und konkrete Hinweise und Tipps zu geben. Zum Beitrag gelangen Sie hier…

Und die Rubrik auf der IVVA Homepage „DSGVO leicht gemacht“ können wir Ihnen nur wärmstens empfehlen. Denn die Verfahren vor Datenschutzbehörden werden deutlich mehr und die Strafen nehmen stark zu. Daher zerlegen wir seit Monaten die DSGVO in kleine Häppchen, um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern. Zu den Beiträgen und DSGVO-Hinweisen von Experten kommen Sie hier …

Doch nun wieder zurück zum konkreten Fall und der 9,55 Mio. Strafe.
Bei 1&1 war es in der Vergangenheit offensichtlich üblich,
dass man Anrufern, wenn sie Namen und Geburtsdatum eines Kunden nennen konnten, Auskünfte erteilte, die „weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten“ enthalten konnten. Die Strafe wurde vom deutschen „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ (kurz BfDI) verhängt.

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