DSGVO-Mega-Strafe gegen „1&1“ wegen telefonischer Auskunft! (NL 9b/20)

Praxis-Tipps zur Vermeidung des bestraften Verhaltens!

Knapp vor Weihnachten wurde bekannt gegeben, dass gegen das deutsche Telekommunikationsunternehmen „1&1“ wegen DSGVO-Verletzung eine extrem hohe Geldstrafe, konkret in Höhe von 9,55 Mio. Euro verhängt wurde.

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Wieder zeigt dieses Urteil, welches Existenz-bedrohendes Potential die DSGVO in sich birgt und daher keinesfalls unterschätzt oder sogar ignoriert werden sollte.

Wir sehen uns daher in diesem Praxis-Tipp das Urteil näher an, weil der bei „1&1“ gemachte Fehler bei jedem anderen Unternehmen ebenfalls passieren kann.
Daher sollten wir daraus lernen! Und vorab ein Tipp: Keinesfalls die Sozialversicherungs-Nummer verwenden!

Was war passiert?

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