Droht Offenlegung durch die Hintertüre? (NL 1/14)

Ersetzt MiFID 2 die IMD 2?

Knapp vor Weihnachten gab es neuerlich auf EU-Ebene hektische Verhandlungen, um MiFID 2 vor den EU-Wahlen im Mai fertig stellen zu können. Die IMD 2, also die Versicherungsvermittler-Richtlinie, dagegen scheint in weite Ferne gerückt zu sein, trotzdem nun bereits jahrelang daran verhandelt wird.

Grundsätzlich stellt sich uns die Frage, benötigen wir überhaupt eine umfassende Novelle der Vermittlerrichtlinie? Wir glauben NEIN! Zu dieser Erkenntnis dürfte auch Mag. Pscheidl vom VVO gekommen sein, wenn wir seinen Beitrag im „magazin“ lesen. Allerdings scheint nun der Plan in Brüssel zu bestehen, Teile der IMD 2 durch Vertriebsregel für Wertpapierprodukte (=MiFID 2) ersetzen zu wollen. Bekanntlich geht sich aus Zeitmangel so manches auf Brüsseler Seite nicht mehr aus: IMD 2 scheint sich nicht mehr vor EU-Wahl auszugehen. Auch PRIPs, die Regelung von fondsgebundenen Lebensversicherungen, ist unsicher. Aber statt einer IMD 2 Novelle nun MiFID 2 für uns anwenden zu wollen: Das ist grober Unfug. Und gefährlich: Droht gerade durch MiFID 2 Provisionsverbot und/oder –offenlegung. Möchte man also die Offenlegung für uns durch die Hintertüre einführen? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren: Die EU- Verantwortlichen, egal ob Kommission, Parlament oder Rat, haben Probleme, die zahlreichen Verordnungen nicht durcheinander zu schmeißen.     

Wir können uns nur wiederholen: Bitte keinesfalls Wertpapierprodukte und Versicherungsprodukte – auch nicht bei der Gesetzgebung – zu vermengen.

Seit Jahren in Kritik sind Versicherungs-Anlageprodukte.

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