Dienstnehmerähnlichkeit? Neue Gefahr durch falsche Anwendung der DSGVO (NL 25b/18)

Der IVVA kämpft seit Monaten um faire Agenturverträge. Manche Versicherer haben die Datenschutzgrundverordnung DSGVO und IDD zum Anlass genommen, um neue Verträge oder Zusatzverträge auszusenden.

Der IVVA hat bereits 40 Verträge (zum Nachlesen hier klicken…) geprüft, beurteilt und mit Kommentaren hinsichtlich Abänderungsbedarf online gestellt.

Die Mehrzahl der Versicherer hat die DSGVO und IDD unserer Ansicht nach korrekt umgesetzt. Einige jedoch nicht. Leider zählen da einige der „Großen“ dazu.

Seit dem Sommer fällt uns eine Aktivität der Wirtschaftskammer auf (u.a. Newsletter am 16.8.), in der man sich mit der Sorge beschäftigt, die der IVVA bei den kritisierten Verträgen konkret aufgeworfen hat, nämlich dass die oft nach Beitragszahlern suchenden Gebietskrankenkassen die neuen Verträge zum Anlass nehmen, um eine Dienstnehmerähnlichkeit festzustellen.

Natürlich kann das ein Zufall sein, dass die WKO das Thema Dienstnehmerähnlichkeit genau dann aufgreift, wenn der IVVA kritisiert, dass so manche (vor allem die großen) Versicherer gerade die Rahmenbedingungen für das selbständige Versicherungsvermitteln komplett einschränken, manche könnten von Knebelung sprechen.

Wäre es ein Wunder, wenn die Sozialversicherung zu der Dienstnehmerähnlichkeits-Einstufung gelangt, wenn in den Agenturverträgen folgende Passagen stehen:

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN