Anmerkung zum Basler-Vertrag

Der Vertrag der Basler-Versicherung bedarf etwas Aufmerksamkeit, es besteht jedoch keine Provisionsverzichtsklausel. Obwohl es sich um einen Generalagenturvertrag handelt, hat man in bestimmten Fällen als Vermittler die Möglichkeit, seinen Kunden auch andere Häuser anbieten zu dürfen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt es klare Regelungen was die Folgeprovisionen betrifft.

Erklärung erfordert die Zusatzvereinbarung. Hier wird von Folgeprovisionsgarantie, Abschlussprovisions- Akonto, Bestandszuwachs-Bonifikation, Deckungsbeitrags-Beteiligung, Bürokostenzuschuss gesprochen und das alles in leistungsabhängiger Form. Eingebaut wurden auch Ziele und eine Starthilfe, all diese Zusätze können Vorteile bringen müssen jedoch vom Vermittler verstanden werden.

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