Auswirkungen des OGH-Urteils auf Agenturverträge (NL 2/15)

Wir werden nach wie vor immer wieder nach den Auswirkungen des OGH-Urteils gefragt. Viele von Ihnen interessiert, was werden die Versicherungen ändern wollen? Wenn es Änderungen gibt, wie könnten/werden die aussehen?

Was die einzelnen Hauser konkret tun werden, wissen wir noch nicht. Ob wir in die Überlegungen eingebunden werden? Das wäre zielführend, glauben wir aber nicht. Zumindest hat uns in den letzten Wochen keiner der betroffenen Versicherer diesbezüglich kontaktiert.

Was wir aber mit Sicherheit wissen ist, dass schon zahlreiche Versicherer – auch bereits vor dem OGH Urteil – faire und zeitgemäße Verträge ihren Agenturen angeboten hatten. Dafür unseren herzlichen Dank!

Was wollten wir mit dem Urteil erreichen? Warum haben wir den mühsamen Weg durch alle Instanzen beschritten?

In einer ehrlichen Partnerschaft sollten die Vertrags-Bedingungen halbwegs ausgeglichen vereinbart werden. Ein Vermittler sollte jedenfalls das Recht haben, seinen Vertrag ordentlich kündigen zu können – ohne dass er die wirtschaftliche Existenz komplett verliert. Diese Gefahr drohte, solange die 100%-Provisionsverzichtsklausel bei manchen Versicherern zum Einsatz kam. Drei Gerichte – inklusive dem Höchstgericht – haben diese Klausel nun als sittenwidrig eingestuft. Somit haben wir unser Ziel „Existenz-Sicherung“ mit Hilfe der Gerichte erstmals sichergestellt. Diese Fairness erwarten wir daher von allen Versicherern, die bisher und eventuell immer noch Knebelverträge benutzen.

Natürlich ist uns bewusst,

[Inhalt ist gesperrt]

Entschuldigung, der komplette Inhalt ist nur für Mitglieder sichtbar!
LOGIN FÜR MITGLIEDER – BITTE HIER KLICKEN >>

IVVA Mitgliedschaft jetzt beantragen >>

Ich möchte künftig topaktuell informiert werden. Senden Sie mir Ihre kostenlosen IVVA-News zu.

MITGLIEDER LOGIN