Liest man die einschlägigen Fachzeitungen und Netjournale so ist einem klar: Alles beim Alten!
Seit Jahren versucht KommR Wolfgang Göltl, Obmann der Finanzdienstleister, das Nebengewerbe (NG) wieder einzuführen. Die korrekte Bezeichnung lautet: Sonstigen Rechte nach § 32 Gewebeordnung (GewO). Man durfte bis zum 15.1.2005 im NG, wenn es die eigene gewerbliche Tätigkeit ergänzt, im geringen Umfang auch Versicherungsprodukte vermitteln. Ein Recht, das ohne Anmeldung ausgeübt werden konnte.
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