Anmerkungen zum R+V-Vertrag inkl. DSGVO und IDD, Langbeschreibung

Die R+V hat einen Agenturvertrag ausgesandt, um auch die neuen Rahmenbedingungen „dank IDD und DSGVO“ zu fixieren.

Im Gegensatz zu anderen Verträgen regelt dieser Vertrag kurz und bündig die Pflichten, die aufgrund der IDD Richtlinie und DSGVO auf Versicherung und Vermittler zukommen. Unserer Ansicht nach ein vorbildlicher Vertrag, der die gesetzlichen Anforderungen 1:1 umsetzt.

Die Agenten werden korrekterweise als selbstständige Datenverantwortliche nach DSGVO und nicht als Auftragsverarbeiter der Versicherung eingestuft.

Positive Regelung der Provision. Hier ist festgelegt, dass die Provision solange bezahlt wird, als der vom Agenten vermittelte Vertrag nicht gekündigt wird. Das wird dann noch detaillierter in Punkt 7 behandelt: „Folgeprovisionen … bis zum natürlichen Ablauf dieser Verträge“.

Allerdings behält sich R+V auch das Recht vor, anstelle von Folgeprovisionen eine Abschlagszahlung nach § 26c Abs. 4 HVertrG zu zahlen. Ein Ausgleichsanspruch wird somit ausgeschlossen. Eine genauere Beschreibung – und einen Hinweis, wo man eine Klarheit einfordern sollte, finden Sie nun hier:

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