Anmerkung zum EUROHERC-Vertrag

Der Agenturvertrag von EUROHERC ist wirklich verständlich, klar und übersichtlich. Ein Musterbeispiel für einen fairen und gut verständlichen Vertrag.

Auf knappen 7 Seiten in großer Schrift und luftiger Aufmachung scheint alles geregelt zu sein. Auch nennt man in diesem Vertrag all die neuen Gesetze, die einzuhalten sind (Datenschutz, Geldwäsche, FATCA, etc.). Aber – im Gegensatz zu anderen Häusern – in klar und leicht verständlicher Form. Zum Verstehen wir kein Jus-Studium benötigt.

Bei Beendigung des Vertrages gebühren dem Agenten 50 % der Folgeprovisionen. Zwar steht im Handelsvertretergesetz „mindestens 50%“, aber man kann der Versicherung wohl nicht vorwerfen, dass Sie genau das tut, was wir vorhergesagt haben (nämlich, dass das „mindestens“ zu einem „maximal“ wir).

Denn diesen Vorwurf müssten wir den Verhandlern auf der Agentenseite machen.

Insgesamt eine lobenswerte Gestaltung des Agenturvertrages.

Das IVVA Team

Hier geht´s zur Agenturvereinbarung_EUROHERC

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