Änderungen bei Finanzämter (NL 3b/21)

Seit 01.01.2021 ist das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) in Kraft getreten. Damit ist eine Neuorganisation der Finanzverwaltung (also den Finanzämtern Österreich) in Kraft getreten.
Kernpunkt dieser Reform ist die Zusammenlegung aller bisherigen Finanzämter. Es gibt nun nur noch ein Finanzamt Österreich bzw. ein Finanzamt für Großbetriebe, welche in Dienststellen untergliedert werden.

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie die richtige Konto-Nummer in der Buchhaltung hinterlegt haben, damit Ihre Zahlung wirklich ankommt und keine Steuerschulden entstehen.

Unten anbei finden Sie Post-Anschriften und die Bankverbindungen, die ab 1.1.2021 gelten.

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