Ab 10.3. neue Transparenzpflichten. Was tun? (NL 6/21)

Zwei neue Begriffe schwirren durch die Branche. Taxonomie- und Disclosure (Offenlegungs-) Verordnung. Beide Begriffe haben mit Nachhaltigkeit zu tun. Das ist einer der Schwerpunkte der EU-Tätigkeit im heurigen Jahr.

Wir erklären im heutigen Beitrag, was es mit diesen Begriffen auf sich hat und was Sie bis 10.3. tun müssen, um die neuen Transparenzpflichten zu erfüllen. Sofern Sie die betroffenen Produkte weiter vermitteln wollen.
Und haben auch Muster-Formulierungen für Sie, die Sie auf Ihre Webseite stellen können. Das soll den Rat Ihres „Haus-Juristen“ nicht ersetzen, aber ist sicher ein guter Einstieg in das Thema „Neue Transparenz-Pflichten“!

RA Mag. Stephan Novotny, Foto: Stephan Huger

Denn die EU-Offenlegungs-Verordnung verlangt von Versicherungsvermittlern und Versicherungsunternehmen auf der Homepage offenzulegen, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen bei Versicherungsanlageprodukten umgehen werden.

Wir beantworten:

  • Wozu EU-Taxanomie-Verordnung?
  • Was ist „nachhaltig oder grün“?
  • Wozu EU-Disclosure- (Offenlegungs-) Verordnung?
  • WER muss offenlegen? Wer nicht? Welche Produkte sind betroffen?
  • Sie müssen offenlegen, was müssen Sie konkret tun?
  • Checkliste und Muster-Formulierungen für die einzelnen Punkte der Transparenz-VO.

Aufgrund der Komplexität des Themas können wir hier nur einen ersten Überblick geben und gehen konkret nur auf die Offenlegungs-Pflichten via eigener Webseite ein.
Beachten Sie aber, dass Sie auch vorvertragliche Informations-Pflichten haben und auch im Beratungsprozess das Thema Nachhaltigkeit berücksichtigen müssen.
Holen Sie sich daher von allen Ihren Produkt-Lieferanten alle relevanten Informationen und studieren Sie diese genau, um Ihre Kunden auch künftig korrekt beraten zu können.

Unten anbei folgt nun der Beitrag von RA Mag. Stephan Novotny:

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